Bericht über die Sportrechtstagung am 27.07. bis 29.07.2007

in Zandvoort (Niederlande)


Bericht über die Sportrechtstagung vom 27.7. bis 29.7.07 in Zandvoort (Niederlande)

 

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Freitag, den 27.7.2007

Die Sportrechtstagung begann mit einem Besuch der Rennstrecke in Zandvoort. Von den Mitarbeitern der BMW-Hospitality sehr gut betreut, wurden Rennfahrzeuge gezeigt und technisch erläutert, das Regelwerk erklärt und vieles andere mehr. Dazu gehörten der Besuch des Medical Centers, des Rennbüros , in welchem bei Regelverstößen sofort Strafen verhängt werden können.

Nachdem das Qualifikationsrennen der Formel BMW angeschaut wurde, nahmen die Teilnehmer auf dem Renngelände an dem Vortrag des RA Harald Schmeyer aus Frankfurt teil. Dieser referierte zum Thema „Die Motorsportveranstaltung – Organisationsaufbau, reglementkonforme Durchführung und Sportrechtsweg“. Anhand sehr praktischer Beispiele zeigte er auf, welche Regeln bei einem Motorsportrennen einzuhalten sind und wie sie durchgesetzt werden. Eine Vielzahl von Fragen zeigte auf, wie groß das Interesse an weiteren Informationen ist.

 

Samstag, den 28.7.2007

 

Die Vorträge begannen mit den in englischer Sprache gehaltenen Ausführungen von RA Roberto C. Branco Martins aus Amsterdam. Er referierte zu „aktuellen Sportrechtsfällen in der EU und den Niederlanden“. Er legte zunächst das Regelwerk dar. Er wies auf das Weissbuch der Kommission der EU vom 11.7.2007 hin, in welchem grundlegende Überlegungen zu den Belangen des Sports niedergelegt seien, wo ferner konkrete Vorschläge gemacht seien, wie dringend zu lösende Probleme einer Lösung zugeführt werden können. Ferner zeigte er das Spannungsverhältnis zwischen dem nationalen Recht der Mitgliedsstaaten der EU und den Einwirkungsmöglichkeiten der Kommission der EU auf.

Er betonte die immer noch eingeschränkten Möglichkeiten der Kommission. Sodann stellte er am Beispiel der Regeln im Fußball dar, wie die Rechte bei der Spielervermittlung auch unter Berücksichtigung der Vorschriften der FIFA gestaltet sind. Hierbei machte er deutlich, dass die Arbeitsmöglichkeiten der Spielervermittler z.B. in den Niederlanden freier sind als in Deutschland.

Anschließend stellte RA Martins anhand eines konkreten Falles (Tevez versus Manchester United) dar, welche Schwierigkeiten es in der Praxis gibt. Aus aktuellem Anlass wurde auch die Situation im Radsport vorgetragen. RA Martins legte dar, dass eine Schwierigkeit, zu einem einheitlichen Regelwerk zu kommen, schon darin bestehe, dass es unterschiedliche Interessengruppen gäbe, die nicht einem einheitlichen Regelwerk gehorchten. Nicht alle Berufsradfahrer seien in nur einem Verband organisiert. Die Veranstalter von Radrennen seien zum Teil autark; einige Rennställe hätten sich zusammengeschlossen.

Eine Möglichkeit, zu einheitlichen Regeln zu kommen, bestehe darin, die EU darum zu bitten, einen runden Tisch zur Verfügung zu stellen, damit unter dem Regelwerk der EU versucht werden kann, die unterschiedlichen Themen zu diskutieren und in ein einheitliches Regelwerk zu führen. Es schloss sich eine angeregte Diskussion an.

 

Es folgte der Vortrag des Herrn Mark E. Orth, der wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bayreuth ist. Er trug zum Thema „Kartellrechtliche Vorgaben für Sponsoring und Homologationsverfahren“ vor. Bei der Homologation geht es um die Festlegung von Regeln für eingesetzte Materialien (Reifen, Bälle etc.). An vielen konkreten Beispielen konnte er die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen aufzeigen, die entstehen, wenn Regeln aufgestellt werden. Er wies auf Parallelen zur Vergabe von Fernsehrechten hin.

Zu kartellrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Vergabe von Fernsehrechten gebe es bereits eine Vielzahl von Fällen und Entscheidungen, wobei die Sachverhalte ähnlich sind, so dass Grundlagen übertragbar erscheinen. Ein weiteres Problem sei, dass eine Vielzahl von Kartellrechtsordnungen zu beachten seien. Bezogen auf den Fußball habe die FIFA kartellrechtliche Vorschriften an seinem Sitz in der Schweiz zu beachten, ferner Vorschriften in und für Europa. Hinzu kämen die meist unterschiedlichen Rechte in den EU-Mitgliedsstaaten und ggf. das Recht in den USA. Besonders wies Herr Orth darauf hin, dass das Kartellrecht auch im sportlichen Bereich unproblematisch Anwendung finde. Dies sähen viele Sportverbände gelegentlich nicht so, weil sie die angeblich vorhandenen Besonderheiten des Sportrechts anführten. Diese Auffassung sei jedoch falsch, wie sich aus vielen Gerichtsentscheidungen, auch des Europäischen Gerichtshofs, ergibt. Im weiteren Verlauf des Vortrags ging es um die Schilderung von Einzelfällen insbesondere zur Homologation. Intensiv setzte sich Herr Orth dann mit den kartellrechtlichen Problemen beim Sponsoring auseinander. Erneut wurde an einer Vielzahl von Beispielen aufgezeigt, welche Entscheidungskriterien es gibt. Wieder wurde im Anschluss an den Vortrag intensiv diskutiert.

 

Nach der Mittagspause fand eine Podiumsdiskussion im Rahmen einer aktuellen Stunde statt. Die Themen waren Sponsoring, Dopinggesetz, Wada-Code und Sportwetten. Zunächst wurden 4 Kurzvorträge gehalten von den Kollegen Dr. Hamacher, Dr. Fritzweiler, Dr. Krähe, und Dr. Summerer (in der Reihenfolge der oben angegebenen Themen).

 

Dr. Hamacher wies auf 2 neue BGH-Entscheidungen zu „Regenwaldprojekten“ hin, die im Jahr 2007 gefallen sind (Az. I ZR 33/04 und I ZR 97/04). Es ging um die Anzeige einer Brauerei, die erklärte, der Käufer einer Kiste Bier fördere hiermit den Schutz von 1 qm Regenwald. Das OLG Hamm hatte diese Werbung für wettbewerbswidrig erklärt. Der BGH hat diese Entscheidung aufgehoben und an das OLG zurückverwiesen. Dieses muss nun weitere Aufklärung betreiben. Begründet wurde dies damit, dass zu enge Grenzen gezogen worden seien. Bisheriges Zwischenergebnis ist, dass der BGH die Werbemöglichkeiten offensichtlich erweitern möchte.

 

Wie Dr Krähe vortrug, steht der WADA-Code, der in seiner ursprünglichen Form 2003 in Kraft trat, zur Novellierung an. Die bisherigen Erfahrungen und die Rechtsprechung des CAS hätten Anlass hierzu gegeben. Nach derzeitiger Planung sollen die Änderungen im November diesen Jahres beschlossen werden und zum 1.1.2008 in Kraft treten. Im wesentlichen soll folgendes geändert werden: Das Sanktionssystems soll korrigiert werden, ferner die Einbeziehung des personellen Umfeldes (Betreuer, Ärzte etc.) in die Sanktionen, indem auch gegen diese Personen Strafen verhängt werden können; sodann soll die Idee des Kampfes gegen Doping in der Öffentlichkeit mehr verbreitet werden. Schließlich sollen die Beweisregeln für den Sportler verschärft werden. Außerdem soll die Allgemeinverbindlichkeit des WADA-Codes verstärkt werden; bisher findet der WADA-Code nur in eng begrenzten Fällen Anwendung (wenn in der Verbandssatzung vorgesehen oder bei entsprechender Vereinbarung).

 

Der Entwurf des geplanten Antidopinggesetzes wurde von Dr. Fritzweiler dargestellt. Es ist eine Verschärfung des Arzneimittelgesetzes, also kein eigenes Antidopinggesetz. Eingeführt wird die Strafbarkeit bei Besitz von nicht geringen Mengen, ferner wird das Bilden gewerbsmäßiger Banden im Arzneimittelgesetz strafbar. Schließlich werden die Befugnisse des Bundeskriminalamtes erweitert; ferner sollen vermehrt Warnhinweise für Arzneimittel hinsichtlich der Zugehörigkeit zu verbotenen Mitteln erfolgen.

Damit soll verhindert werden, dass behauptet werden kann, man habe ein eingenommenes Arzneimittel nicht als Dopingmittel erkennen können. Ob dieses Gesetz die gewünschte Wirkung entfalten kann, wurde von Herrn Dr. Fritzweiler stark bezweifelt. Er hält das Gesetz für nachbesserungsbedürftig.

Es folgte in einem Exkurs die Darstellung der gegenwärtigen Dopingregeln in anderen europäischen Staaten.

 

Über den neuesten Stand des Gesetzgebungsverfahrens zu Glücksspielen und damit auch Sportwetten berichtete der Kollege Dr. Summerer. Der Gesetzesentwurf mit starker Einschränkung für Sportwetten stammt aus Dezember 2006. Die zwischenzeitlich geführten Diskussionen haben nicht zu einer Änderung geführt. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben einen entsprechenden Staatsvertrag unterzeichnet. Zur Zeit wird der Glücksspielstaatsvertrag in den Bundesländern ratifiziert und soll zum 1.1.2008 in Kraft treten. Im Augenblick ist es eher unwahrscheinlich, dass sich am Inhalt des Gesetzes noch etwas ändert, obwohl mehrere Verfassungsrechtler das geplante Gesetz für verfassungswidrig halten und obwohl die europäische Kommission das Gesetz für europarechtswidrig hält.

 

Im Anschluss an die Kurzvorträge schloss sich eine sehr intensive und lange andauernde Diskussion an.


Zum Thema „Forschung und Analyse im Motorsportmarketing – Praxisbeispiele aus Formel 1 und DTM“ trug anschließend Herr Marcel Cordes vor, Vorstand der Fa. SPORT und MARKT AG in Köln. Diese Firma ist u.a. Marktführer auf dem Gebiet der Begleitung von Sponsoren im Sportbereich. Dazu gehört auch die Überprüfung, ob geschaltete Werbung auftragsgemäß gesendet wurde, welche Einschaltquoten erzielt wurden, wie oft ein Logo erscheint und anderes mehr. Hierzu werden in großem Umfang mit selbst entwickelter Software Daten erhoben und ausgewertet. An Einzelbeispielen wurde dargelegt, wie sich Werbung auswirkt, wie ihre Wirkung verstärkt werden kann, wie die Wirkung überprüft werden kann. Auch an diesen sehr interessanten Vortrag schloss sich eine eingehende Diskussion an.

 

Die Veranstaltung wurde am Abend mit einer Grachtenrundfahrt durch Amsterdam abgeschlossen.

 

Am Sonntag, den 29.7.2007 bestand Gelegenheit, die Autorennen, insbesondere das DTM-Rennen in Zandvoort zu besuchen.