 |
Bericht über die Sportrechtstagung
am 27.07. bis 29.07.2007
in Zandvoort (Niederlande)
Bericht über
die Sportrechtstagung vom 27.7. bis 29.7.07 in Zandvoort (Niederlande)
zum Bilderarchiv
Sportrechtstagung in Zandvoort
Freitag, den
27.7.2007
|
Die Sportrechtstagung
begann mit einem Besuch der Rennstrecke in Zandvoort. Von den Mitarbeitern
der BMW-Hospitality sehr gut betreut, wurden Rennfahrzeuge gezeigt und
technisch erläutert, das Regelwerk erklärt und vieles andere
mehr. Dazu gehörten der Besuch des Medical Centers, des Rennbüros
, in welchem bei Regelverstößen sofort Strafen verhängt
werden können. |
 |
|
Nachdem das Qualifikationsrennen der Formel BMW
angeschaut wurde, nahmen die Teilnehmer auf dem Renngelände an
dem Vortrag des RA Harald Schmeyer aus Frankfurt teil. Dieser referierte
zum Thema Die Motorsportveranstaltung Organisationsaufbau,
reglementkonforme Durchführung und Sportrechtsweg. Anhand
sehr praktischer Beispiele zeigte er auf, welche Regeln bei einem Motorsportrennen
einzuhalten sind und wie sie durchgesetzt werden. Eine Vielzahl von
Fragen zeigte auf, wie groß das Interesse an weiteren Informationen
ist. |
 |
|
Samstag, den 28.7.2007
Die Vorträge
begannen mit den in englischer Sprache gehaltenen Ausführungen
von RA Roberto C. Branco Martins aus Amsterdam. Er referierte zu aktuellen
Sportrechtsfällen in der EU und den Niederlanden. Er legte
zunächst das Regelwerk dar. Er wies auf das Weissbuch der
Kommission der EU vom 11.7.2007 hin, in welchem grundlegende
Überlegungen zu den Belangen des Sports niedergelegt seien, wo
ferner konkrete Vorschläge gemacht seien, wie dringend zu lösende
Probleme einer Lösung zugeführt werden können. Ferner zeigte er das
Spannungsverhältnis zwischen dem nationalen Recht der
Mitgliedsstaaten der EU und den Einwirkungsmöglichkeiten der
Kommission der EU auf. |
 |
|
Er betonte die immer noch eingeschränkten Möglichkeiten der
Kommission. Sodann stellte er am Beispiel der Regeln im Fußball dar,
wie die Rechte bei der Spielervermittlung auch unter
Berücksichtigung der Vorschriften der FIFA gestaltet sind. Hierbei
machte er deutlich, dass die Arbeitsmöglichkeiten der
Spielervermittler z.B. in den Niederlanden freier sind als in
Deutschland. |
|
Anschließend stellte RA Martins anhand eines konkreten Falles
(Tevez versus Manchester United) dar, welche Schwierigkeiten es in der
Praxis gibt. Aus aktuellem Anlass wurde auch die Situation im
Radsport vorgetragen. RA Martins legte dar, dass eine Schwierigkeit,
zu einem einheitlichen Regelwerk zu kommen, schon darin bestehe,
dass es unterschiedliche Interessengruppen gäbe, die nicht einem
einheitlichen Regelwerk gehorchten. Nicht alle Berufsradfahrer seien
in nur einem Verband organisiert. Die Veranstalter von Radrennen
seien zum Teil autark; einige Rennställe hätten sich
zusammengeschlossen. |
 |
|
Eine Möglichkeit, zu einheitlichen Regeln zu kommen, bestehe darin,
die EU darum zu bitten, einen runden Tisch zur Verfügung zu stellen,
damit unter dem Regelwerk der EU versucht werden kann, die
unterschiedlichen Themen zu diskutieren und in ein einheitliches
Regelwerk zu führen. Es schloss sich eine angeregte Diskussion an. |
|
Es folgte der Vortrag
des Herrn Mark E. Orth, der wissenschaftlicher Assistent an der Universität
Bayreuth ist. Er trug zum Thema Kartellrechtliche Vorgaben für
Sponsoring und Homologationsverfahren vor. Bei der Homologation
geht es um die Festlegung von Regeln für eingesetzte Materialien
(Reifen, Bälle etc.). An vielen konkreten Beispielen konnte er die
rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen aufzeigen, die
entstehen, wenn Regeln aufgestellt werden. Er wies auf Parallelen
zur Vergabe von Fernsehrechten hin. |
 |
|
Zu kartellrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Vergabe von
Fernsehrechten gebe es bereits eine Vielzahl von Fällen und
Entscheidungen, wobei die Sachverhalte ähnlich sind, so dass
Grundlagen übertragbar erscheinen. Ein weiteres Problem sei, dass
eine Vielzahl von Kartellrechtsordnungen zu beachten seien. Bezogen
auf den Fußball habe die FIFA kartellrechtliche Vorschriften an
seinem Sitz in der Schweiz zu beachten, ferner Vorschriften in und
für Europa. Hinzu kämen die meist unterschiedlichen Rechte in den
EU-Mitgliedsstaaten und ggf. das Recht in den USA. Besonders wies
Herr Orth darauf hin, dass das Kartellrecht auch im sportlichen
Bereich unproblematisch Anwendung finde. Dies sähen viele
Sportverbände gelegentlich nicht so, weil sie die angeblich
vorhandenen Besonderheiten des Sportrechts anführten. Diese
Auffassung sei jedoch falsch, wie sich aus vielen
Gerichtsentscheidungen, auch des Europäischen Gerichtshofs, ergibt.
Im weiteren Verlauf des Vortrags ging es um die Schilderung von
Einzelfällen insbesondere zur Homologation. Intensiv setzte sich
Herr Orth dann mit den kartellrechtlichen Problemen beim Sponsoring
auseinander. Erneut wurde an einer Vielzahl von Beispielen
aufgezeigt, welche Entscheidungskriterien es gibt. Wieder wurde im
Anschluss an den Vortrag intensiv diskutiert. |
|
Nach der Mittagspause fand eine Podiumsdiskussion im Rahmen einer aktuellen
Stunde statt. Die Themen waren Sponsoring, Dopinggesetz, Wada-Code und
Sportwetten. Zunächst wurden 4 Kurzvorträge gehalten von den
Kollegen Dr. Hamacher, Dr. Fritzweiler, Dr. Krähe, und Dr. Summerer
(in der Reihenfolge der oben angegebenen Themen). |
|
Dr. Hamacher wies
auf 2 neue BGH-Entscheidungen zu Regenwaldprojekten hin,
die im Jahr 2007 gefallen sind (Az. I ZR 33/04 und I ZR 97/04). Es ging
um die Anzeige einer Brauerei, die erklärte, der Käufer einer
Kiste Bier fördere hiermit den Schutz von 1 qm Regenwald. Das OLG
Hamm hatte diese Werbung für wettbewerbswidrig erklärt. Der
BGH hat diese Entscheidung aufgehoben und an das OLG zurückverwiesen.
Dieses muss nun weitere Aufklärung betreiben. Begründet wurde
dies damit, dass zu enge Grenzen gezogen worden seien. Bisheriges Zwischenergebnis
ist, dass der BGH die Werbemöglichkeiten offensichtlich erweitern
möchte. |
|
Wie Dr Krähe
vortrug, steht der WADA-Code, der in seiner ursprünglichen Form
2003 in Kraft trat, zur Novellierung an. Die bisherigen Erfahrungen
und die Rechtsprechung des CAS hätten Anlass hierzu gegeben. Nach
derzeitiger Planung sollen die Änderungen im November diesen Jahres
beschlossen werden und zum 1.1.2008 in Kraft treten. Im wesentlichen
soll folgendes geändert werden: Das Sanktionssystems soll korrigiert
werden, ferner die Einbeziehung des personellen Umfeldes (Betreuer,
Ärzte etc.) in die Sanktionen, indem auch gegen diese Personen
Strafen verhängt werden können; sodann soll die Idee des Kampfes
gegen Doping in der Öffentlichkeit mehr verbreitet werden. Schließlich
sollen die Beweisregeln für den Sportler verschärft werden.
Außerdem soll die Allgemeinverbindlichkeit des WADA-Codes verstärkt
werden; bisher findet der WADA-Code nur in eng begrenzten Fällen
Anwendung (wenn in der Verbandssatzung vorgesehen oder bei entsprechender
Vereinbarung). |
 |
|
Der Entwurf des geplanten Antidopinggesetzes wurde von Dr.
Fritzweiler dargestellt. Es ist eine Verschärfung des
Arzneimittelgesetzes, also kein eigenes Antidopinggesetz. Eingeführt
wird die Strafbarkeit bei Besitz von nicht geringen Mengen, ferner
wird das Bilden gewerbsmäßiger Banden im Arzneimittelgesetz
strafbar. Schließlich werden die Befugnisse des Bundeskriminalamtes
erweitert; ferner sollen vermehrt Warnhinweise für Arzneimittel
hinsichtlich der Zugehörigkeit zu verbotenen Mitteln erfolgen.
Damit soll verhindert werden, dass behauptet werden kann, man habe
ein eingenommenes Arzneimittel nicht als Dopingmittel erkennen
können. Ob dieses Gesetz die gewünschte Wirkung entfalten kann,
wurde von Herrn Dr. Fritzweiler stark bezweifelt. Er hält das Gesetz
für nachbesserungsbedürftig.
Es folgte in einem Exkurs die Darstellung der gegenwärtigen
Dopingregeln in anderen europäischen Staaten. |
 |
|
Über den neuesten
Stand des Gesetzgebungsverfahrens zu Glücksspielen und damit auch
Sportwetten berichtete der Kollege Dr. Summerer. Der Gesetzesentwurf
mit starker Einschränkung für Sportwetten stammt aus Dezember
2006. Die zwischenzeitlich geführten Diskussionen haben nicht zu
einer Änderung geführt. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer
haben einen entsprechenden Staatsvertrag unterzeichnet. Zur Zeit wird
der Glücksspielstaatsvertrag in den Bundesländern ratifiziert
und soll zum 1.1.2008 in Kraft treten. Im Augenblick ist es eher unwahrscheinlich,
dass sich am Inhalt des Gesetzes noch etwas ändert, obwohl mehrere
Verfassungsrechtler das geplante Gesetz für verfassungswidrig halten
und obwohl die europäische Kommission das Gesetz für europarechtswidrig
hält. |
|
Im Anschluss an
die Kurzvorträge schloss sich eine sehr intensive und lange andauernde
Diskussion an.
Zum Thema Forschung und Analyse im Motorsportmarketing
Praxisbeispiele aus Formel 1 und DTM trug anschließend Herr
Marcel Cordes vor, Vorstand der Fa. SPORT und MARKT AG in Köln.
Diese Firma ist u.a. Marktführer auf dem Gebiet der Begleitung
von Sponsoren im Sportbereich. Dazu gehört auch die Überprüfung,
ob geschaltete Werbung auftragsgemäß gesendet wurde, welche
Einschaltquoten erzielt wurden, wie oft ein Logo erscheint und anderes
mehr. Hierzu werden in großem Umfang mit selbst entwickelter Software
Daten erhoben und ausgewertet. An Einzelbeispielen wurde dargelegt,
wie sich Werbung auswirkt, wie ihre Wirkung verstärkt werden kann,
wie die Wirkung überprüft werden kann. Auch an diesen sehr
interessanten Vortrag schloss sich eine eingehende Diskussion an.
Die Veranstaltung
wurde am Abend mit einer Grachtenrundfahrt durch Amsterdam abgeschlossen.
Am Sonntag, den
29.7.2007 bestand Gelegenheit, die Autorennen, insbesondere das DTM-Rennen
in Zandvoort zu besuchen.
|
|